Erfindungen oder technische Verbesserungen werden sehr häufig von Arbeitnehmern während der Arbeit entwickelt. Arbeitgeber haben, wenn eine Erfindung oder Entwicklung während der Arbeitszeit entstanden ist, besondere Rechte daran. So kann der Arbeitgeber Arbeitnehmererfindungen in Anspruch nehmen und als gewerbliches Schutzrecht anmelden. Dies ermöglicht eine unternehmensinterne Nutzung der Erfindung, aber auch eine Lizenzvergabe an Dritte. Das Arbeitnehmererfindungsgesetz (ArbNErfG) regelt nicht nur die Frage der Meldung einer Erfindung, der Inanspruchnahme und Nutzung durch den Arbeitgeber sondern auch den Anspruch auf angemessene Vergütung des Arbeitnehmers.