Neben der Marke beeinflusst insbesondere das Design, also das Erscheinungsbild eines Erzeugnisses, die Kaufentscheidung des Verbrauchers. Es ermöglicht die emotionale Ansprache und Kundenbindung und kann entscheidend für Ihren Geschäftserfolg sein. Das Design/Geschmacksmuster als gewerbliches Schutzrecht schützt zwei- oder dreidimensionale Form- und Farbgestaltungen. Sein Inhaber besitzt das ausschließliche Nutzungsrecht und kann Imitate oder Nachbildungen durch Konkurrenten untersagen.
Das Urheberrecht schützt kreative Leistungen, so beispielsweise Presseberichte, Fotografien, Internetauftritte und Computerprogramme. Es gewährt dem Urheber das exklusive Recht, über die Nutzung und Verwertung des geschützten Werks zu bestimmen. Das Urheberrecht entsteht anders als gewerbliche Schutzrechte bereits durch die Schaffung des Werks selbst, sofern es die Schutzvoraussetzungen erfüllt.